Werkrettung

Die medizinische Versorgung innerhalb von großen Industriebetrieben und Werken ist immer durch Vorschriften und Verordnungen geregelt.

Dadurch haben große Werke einen eigenen Rettungsdienst – also eine Werkrettung.

Dies ist häufig aufgrund von Auflagen des Unfallversicherungsträgers oder durch behördliche Weisung notwendig.

Für einen Werkrettungsdienst gelten dabei die gleichen Anforderungen an Personal und Material wie beim öffentlichen Rettungsdienst. Der Werkrettungsdienst unterliegt dem Rettungsgesetz des Bundeslandes, in welchen das Werk tätig ist.

Im Werkrettungsdienst kommen Notfallsanitäter, Pflegefachkräfte der Arbeitsmedizin, mit Rettungsdienstausbildung und Rettungsassistenten zum Einsatz.

Nicht selten ist der Werkrettungsdienst, in den öffentlichen Rettungsdienst und somit die örtliche Gefahrenabwehr eingebunden.

Das Team-Medic bietet hier Konzepte mit oder ohne Rettungsfahrzeug an.

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.